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   OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - VII-Verg 47/13   

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https://dejure.org/2014,49187
OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - VII-Verg 47/13 (https://dejure.org/2014,49187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2014 - VII-Verg 47/13 (https://dejure.org/2014,49187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - VII-Verg 47/13 (https://dejure.org/2014,49187)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines Antrags auf Akkreditierung gemäß dem De-Mail-Gesetz im Rahmen der Ausschreibung von Postfach- und Versand- sowie Verzeichnisdiensten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines Antrags auf Akkreditierung gemäß dem De-Mail-Gesetz im Rahmen der Ausschreibung von Postfach- und Versand- sowie Verzeichnisdiensten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines Antrags auf Akkreditierung gemäß dem De-Mail-Gesetz im Rahmen der Ausschreibung von Postfach- und Versand- sowie Verzeichnisdiensten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit? (VPR 2015, 131)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Nichtsdestoweniger unterliegt die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand, und zwar im Interesse der von der Richtlinie 2004/18/EG angestrebten Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb, aber auch der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit wegen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.5.2012 - C-368/10), bestimmten durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12 - juris Rn. 42 ff.).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Nichtsdestoweniger unterliegt die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand, und zwar im Interesse der von der Richtlinie 2004/18/EG angestrebten Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb, aber auch der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit wegen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.5.2012 - C-368/10), bestimmten durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12 - juris Rn. 42 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. OLG München, Beschl. v. 28.07.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. OLG München, Beschl. v. 28.07.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. OLG München, Beschl. v. 28.07.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2008 - Verg 10/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Abweichungen von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. OLG München, Beschl. v. 28.07.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10

    Vergabeverfahren: Abweichung von den zwingenden Vorgaben des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung (überwiegende Rechtsprechung der Vergabesenate der OLG, vgl. OLG München, Beschl. v. 28.07.2008 - Verg 10/08, BeckRS 2008, 17225; Beschl. v. 9.9.2010 - Verg 10/10, Bestuhlung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2010 - VII-Verg 42/09, ISM-Funk; Beschl. v. 3.3.2010 - VII-Verg 46/09, Klein-Lysimeter; Beschl. v. 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen, BA 6; Jaeger, ZWeR 2011, 365, 366; Scharen GRUR 2009, 345 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis einem Unternehmen aber fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004, 1 BvR 2248/03 - juris Tz. 24 f.; BGH, Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09 - juris Rn. 27; BGH , Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 18 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Denn die Einreichung von Angeboten auf der Grundlage rechtswidriger Vergabebedingungen zum Zwecke der Erlangung der für ein späteres Nachprüfungsverfahren erforderlichen Antragsbefugnis stellt eine vom Gesetzgeber für die Gewährung von Primärrechtsschutz nicht vorgegebene Bedingung dar, wenn Ziel des begehrten Rechtsschutzes die rechtliche Überprüfung eben dieser Vergabebedingung ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2013, VII-Verg 22/13 - juris Tz. 18).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes, der im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GWB durch das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden soll, kann die Antragsbefugnis einem Unternehmen aber fehlen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004, 1 BvR 2248/03 - juris Tz. 24 f.; BGH, Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09 - juris Rn. 27; BGH , Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06 - juris Rn. 18 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.02.2009, VII-Verg 66/08 - juris Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

  • EuGH, 30.04.1996 - C-194/94

    CIA Security International / Signalson und Securitel

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2012 - Verg 30/12

    Zulässigkeit von Eignungskriterien in der Ausschreibung eines rechnergestützten

  • OLG Koblenz, 04.10.2010 - 1 Verg 8/10

    Kein Aufschub im Koblenzer Vergabeverfahren zum Hochwasserschutz

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - Verg 75/11

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Bieters

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - Verg 28/12

    Vergaberechtliche Zulässigkeit einer Loslimitierung bei derAusschreibung von

  • VK Bund, 13.12.2013 - VK 2-110/13
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Die Antragsbefugnis erfüllt dabei nur die Funktion eines groben Filters, dem die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragsvergabe für den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.06.2014, VII-Verg 47/13, juris Rn. 19; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 28/12 - juris Rn. 17; Beschl. v. 29.02.2012, VII-Verg 75/11 - juris Rn. 26).

    Denn die Einreichung von Angeboten auf der Grundlage rechtswidriger Vergabebedingungen zum Zwecke der Erlangung der für ein späteres Nachprüfungsverfahren erforderlichen Antragsbefugnis stellt eine vom Gesetzgeber für die Gewährung von Primärrechtsschutz nicht vorgegebene Bedingung dar, wenn Ziel des begehrten Rechtsschutzes die rechtliche Überprüfung eben dieser Vergabebedingung ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.06.2014, VII-Verg 47/13, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

    Die Antragsbefugnis erfüllt nur die Funktion eines groben Filters, dem die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragsvergabe für den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.06.2014, VII-Verg 47/13, juris Rn. 19; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 28/12 - juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.02.2012, VII-Verg 75/11 - juris Rn. 26).
  • VK Südbayern, 19.04.2018 - Z3-3-3194-1-61-12/17

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens für ein Medikationssystem

    Als Ausfluss der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 47/13) ist auch der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich darin frei, über das "Ob" und das "Was" einer Beschaffung zu entscheiden (sog. Beschaffungsautonomie).

    Das Vergaberecht regelt grundsätzlich nicht das "Ob" und "Was" einer Beschaffung, es regelt nur die Art und Weise, also das "Wie" dieser Beschaffung, (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 47/13).

  • VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16

    MALE UAS Überbrückungslösung

    Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13, m.w.N.).

    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstand auch nur insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

  • VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19

    Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!

    Das Vergaberecht regelt das "wie" der Beschaffung, mithin lediglich die Art und Weise (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014, VII - Verg 47/13).
  • VK Rheinland, 12.11.2018 - VK K 42/18

    Sind Elektroinstallationsarbeiten Bau- oder Dienstleistungen?

    Das Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ergibt sich aus der Vertragsfreiheit und unterliegt nicht der Überprüfung der Nachprüfungsinstanzen, denn die Entscheidung über das "Was" der Beschaffung ist dem "Wie" vorgelagert und wird vom Vergaberecht nicht erfasst, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 47/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017 - Verg 36/16, VK Bund, Beschluss vom 09.05.2014 - VK 2-33/14.
  • VK Sachsen, 30.08.2016 - 1/SVK/016-16

    Wann darf produktspezifisch ausgeschrieben werden?

    Richtig ist zunächst, dass der öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung im rechtlichen Ansatz zunächst ungebunden ist; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13).

    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (VK Bund, Beschluss vom 09.02.2016 - VK 1-130/15 m. Verw. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai -, VII-Verg 16/12).

  • VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17

    Pflegeberatung

    Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13, m.w.N.).

    Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

  • VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15

    Nachprüfungsverfahren: Rütteldruckverdichtung

    Bei der Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13, m.w.N.).

    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands nur insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

  • VK Bund, 12.06.2015 - VK 2-31/15

    Nachprüfungsverfahren: Zuverlässigkeit nach Kartellabsprache

    gebräuchliche Begriff der "Zuverlässigkeit", vgl. hier § 6 EG Abs. 3 Nr. 1 VOB/A sowie § 97 Abs. 4 S. 1 GWB, darf und muss anhand dieser europäischen Vorgaben ausgefüllt werden (grundlegend zum Primat des europäischen Richtlinienrechts bei der Konkretisierung von Eignungsvorgaben im nationalen Recht OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014 - VII-Verg 28/13 - ILO-Kernarbeitsnormen -, und vom 25. Juni 2014 - VII-Verg 47/13 - De-Mail-; vgl. auch Art. 57 Abs. 6 Art. 57 Abs. 4 S. 1 lit. c) RL 2014/24/EG, der ebenfalls den Begriff der Zuverlässigkeit verwendet).
  • VK Brandenburg, 23.06.2016 - VK 8/16

    Auftraggeber darf für Autobahnabschnitt Betonbauweise vorgeben!

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